Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote und Vertragsabschluss
  3. Lieferung / Leistungserbringung
  4. Annahmeverzug
  5. Preise
  6. Zahlung
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Rückgaberecht & Warenrücksendung
  10. Wiederausfuhr von Produkten
  11. Datenschutz
  12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
  13. Anerkennung und Änderung der AGB 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Dr. Pabinger Consulting GmbH und Dris.Christof Pabinger (in Zukunft GDA =Gesundheitsdienstoleistungsanbieter) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Sofern keine Kennzeichnung erfolgt, handelt es sich um Leistungen der Ordination.

Abweichende Regelungen verpflichten nur nach schriftlicher Vereinbarung.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von GDA erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Durch die bei einer Bestellung im Online-Shop ausgelöste Bestellbestätigung kommt kein Vertrag zustande, es wird damit nur der Eingang der Bestellung bestätigt.

Der Vertragsabschluß bei Operationen, Sprechstunde vor Ort, Videosprechstunde oder Telfonsprechstunde beginnt mit der Übermittlung der medizinischen Daten an den GDA.

Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

 2.1medizinische Leistungen

Doz Pabinger hat die Pflicht, sach- und fachgerecht medizinisch zu behandeln und zu informieren. Er ist dabei gebunden an die (ärztliche) Informations- und Beratungspflicht, die Dokumentationspflicht, Aufklärungspflicht, Meldepflicht und Verschwiegenheitspflicht. Hierbei wird verwiesen auf den §133 ASVG: „Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden.“

2.2. Krankenkassen-Abrechnung

Wir sind eine Wahleinrichtung. Die Leistungen der Krankenbehandlung werden als Privatleistungen erbracht nach freier Honorarvereinbarung. Die Kosten können Sie am Ende der Therapie mit Ihrer Kasse zu dem üblichen Selbstbehalt rückverrechnen. Unsere Preise sind bei der Rezeption ausgehängt. Die Rückverrechnung ist nur dann möglich, wenn Sie in den letzten 13 Wochen keine ambulante Therapie in Anspruch genommen haben. In Einzelfällen kann es zu einer Ablehnung der Rückerstattung kommen, in diesen Fällen unterstützen wir Sie inhaltlich. Bitte fordern Sie dann einen „klagsfähigen Bescheid“ von Ihrer Kasse an.

2.3. Blutabnahmen, Spritzen, Infiltrationen, Chirotherapie / Manualtherapie

Im Rahmen der Therapie werden ev. Spritzen oder Chirotherapie angewendet. Diese sind ein gutes und in der Regel sicheres Mittel zur Behandlung von Schmerzen und Abnützung. Trotzdem kann es in seltenen Fällen zu unerwünschten Reaktionen kommen (Allergie, Infektion, Blutung, Verletzung innerer Körperstrukturen, Abszess, in äußerst seltenen Fällen kann es dadurch zu einem chirurgischen Eingriff kommen). Falls eine derartige Therapie angeraten ist, werden Sie selbstverständlich vorher noch mündlich gezielt aufgeklärt.

2.4. EU-Datenschutzgrundverordnung

Alle Daten werden nach Datenschutzgesetz vertraulich behandelt. Wir erheben Ihre  Daten, um Ihnen den Arztbrief, Überweisungen Befunde und Gesundheitsinformationen, via E-Mail (unverschlüsselt) zu senden und in Ihrem Namen Befunde auswärts (bei Dritten zB: Röntgeninstitut, Ärzte, Krankenanstalten, etc.) anzufordern. Bei operativen Eingriffen, Kostenvoranschlägen, Überweisungen und Versicherungsanfragen geben wir Ihre Daten an die Privatklinik, andere Zuweiser und Ihre Versicherung weiter. (ggf auch per unverschlüsselter E-Mail.) Daten werden primär im Praxissystem treatsoft gespeichert.

Ich stimme bis auf Widerruf zu, dass mein behandelnder Arzt sämtliche Informationen aus meiner Patientendokumentation (somit Informationen über meinen Gesundheitszustand bei Übernahme der Beratung oder Behandlung, die Vorgeschichte meiner Erkrankung, die Diagnose, den Krankheitsverlauf sowie über Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen einschließlich der Anwendung von Arzneispezialitäten) an Andere im Rahmen der Überweisung weitergeben darf, von Anderen diese Information anfordern darf und im Zuge von Laborzuweisungen die Information anfordern darf. Dies betrifft auch Kurierdienste und alle logistischen Maßnahmen.

2.5.Verwendung von Daten (Befunde, Bilddaten) für wissenschaftliche Zwecke – Studien

Im Rahmen der Dokumentationspflicht werden manchmal zahlreiche Daten erhoben (Labor, Röntgen, MRI, Fotos, Gewebeproben,...). Ich stimme ausdrücklich zu, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke (z.B. Diplomarbeit) verwendet werden dürfen und ich dann ev. einen Fragebogen zugesendet bekomme (z.B. als Kontrollgruppe, um eine neuere Methoden mit den Daten der alten Behandlung zu vergleichen). Im Falle der Teilnahme an einer klinischen Studie erfolgt eine separate zusätzliche Beratung und Aufklärung und ist eine separate Zustimmung nötig.

2.6. Telemedizin: Verschlüsselte Kommunikation zwischen GDA und PatientIn

Sie können über eyeson.com eine gesicherte Verbindung zu uns herstellen. Sie können über das tretasoftportal Befund up- und downloaden. Beides DSGVO konform

2.7. Hausordnung

Bitte verlassen Sie Ihre Therapieliege nicht vor Beendigung Ihrer Therapie, da wir sonst keine Haftung für etwaige Unfälle übernehmen können. Die Hausordnung ist bei der Rezeption ausgehängt.

2.8. Behandlungserfolg

Doz. Pabinger schuldet laut geltendem Gesetz der PatientIn keinen Erfolg (hier iSv Heilung oder Gesundung); vielmehr nur eine fachgerechte medizinische Behandlung. Doz. Pabinger schuldet bloß ein korrektes, fachliches Bemühen. Es ist darauf gerichtet, die Gesundheit ihrer Patienten/innen möglichst wiederherzustellen oder doch Linderung zu verschaffen. Ein Heilsversprechen ist standesrechtlich nicht erlaubt.

2.9. Rücktritt

Beide Seiten können jederzeit den Behandlungsvertrag fristlos kündigen. Es besteht ein Anspruch auf Honorierung für die bisher erbrachten Leistungen. Patienten sind auch verpflichtet, notwendige (ärztliche / krankenanstaltliche) Maßnahmen zu unterstützen sowie Hinweise zu befolgen; sog. Mitwirkungspflicht. Andernfalls kann der Arzt/die Krankenanstalt den Behandlungsvertrag, der idR ein Dauerschuldverhältnis ist, sogar lösen. § 50 ÄrzteG 1998 spricht vom Rücktritt von einer Behandlung.

 

3. Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können vom GDA frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an den GDA schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk \"Mit Vorbehalt übernommen\" ist nicht ausreichend!

Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden des GDA entstanden ist. Fälle höherer Gewalt entheben den GDA von der Liefer- und Leistungspflicht.

Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit und Leistungserbringung (z.B. Verbindungsabbruch bei Videosprechstunde), auf die der GDA keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu z.B. der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder vom GDA in Aussicht gestellten Bezugsquelle; weiters zählt dazu die terminliche Verschiebung oder der Ausfall von Gesundheitsdienstleistungen (Sprechstune vor Ort oder per Telefon oder Video oder OP-Termin) aufgrund von Terminkollision, Ausfall des OP-Personals, ungeplant verlängerter OP-Zeit der vorangegangenen Operationen (durch wen auch immer).

Bei Verbrauchergeschäften gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass der GDA auch 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

 

4. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist der GDA nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaupfreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der GDA behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

 

5. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten des GDA gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt den GDA, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Der GD ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.
Das OPZ Graz (Orthopädie – Physiotherapie-Zentrum Graz) und das IRM (Institut für Regenerative Medizin) sind anerkannte österreichische Privatkliniken (Ambulatorien) ohne Kassenvertrag und ohne Direktverrechnung mit den Versicherungen. Die Leistungen sind im voraus und vom Kunden zu bezahlen.

Die Privatpraxis von Doz.Pabinger verfügt über keine Kassenverträge und die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip: Sie bezahlen den GDA zuerst und nach Vorlage der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt eine anteilsmäßige Refunderung von Kassenleistung. Je nach Ihrem Vertrag beträgt der Rückersatz dann zwischen 0 und 100 Prozent der Kosten.

 

6. Zahlung

Der Kaufpreis wird entweder vorab an den GDA überwiesen, per Bankeinzug, per Zahlungsterminal (HOBEX), bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt bezahlt.

Im Falle der Vorauszahlung gelten folgende Bankverbindungen:

Ordination Doz.Christof Pabinger, IBAN AT91 3800 0004 0569 8881, BIC RZSTAT2G

Dr.Pabinger Consulting GmbH, IBAN AT26 3800 0001 0572 6872, BIC RZSTAT2G

Wird dieser Termin überschritten, so ist der GDA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche dem GDA durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist der GDA berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist der GDA in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind.

Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des GDA gegen Gegenforderungen aufzurechnen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum des GDA. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an den GDA abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an den GDA abzuführen.

Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum des GDA auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, den GDA innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

 

8. Gewährleistung und Haftung

Doz.Dr.Christof Pabinger ist als approbierter Arzt und als Facharzt für Orthopädie in der österreichischen Ärzteliste eingetragen und Kammermitglieder der Steirischen Ärztekammer.
Die dr.pabinger consulting gmbh ist als Rechtsträger der Privatkliniken (Ambulatorien) OPZ und IRM Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark.

Der GDA gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Wiederverkäufer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es dem GDA frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

 

9. Rückgaberecht & Warenrücksendung

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Es stehen aber jedenfalls 7 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) zur Verfügung.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.

Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Der GDA behält sich das Recht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden

Bitte senden Sie die Ware an:

Dr. Pabinger Consulting GmbH

Plüddemanngasse 45/3

A-8010 Graz (Österreich)

Alle Rücksendungen an den GDA müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.

Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet der GDA nicht.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

10. Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an den GDA zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

 

11. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Der GDA wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten und die Daten nicht ohne Zustimmung für Direktmarketing nutzen. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Einer Weitergabe der Daten zwischen dem OPZ, dem IRM und der Privatpraxis zum Zwecke der medizinischen Behandlung unter dem besonderen in der Medizin geforderten Datenschutz wird vereinbart.

 

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Vertrages ist Graz.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart. Der GDA ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen.

Abweichend davon gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

 

13. Anerkennung und Änderung der AGB

Der GDA ist berechtigt, die AGB anzupassen und Kunden - auch per E-Mail - von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.

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